Das Arbeitsrecht unterteilt sich in individuales und kollektives Recht. Wir arbeiten in beiden Bereichen.
Im kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG, deren Beachtung durch den Arbeitgeber und deren Ausübung durch die Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen, den Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Rechtsanwalt Danne ist seit vielen Jahren im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Im Individualarbeitsrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Aus Sicht der Arbeitnehmer sind Ansprüche auf Lohn, Gehalt, Urlaub, Zeugniserteilung geltend zu machen; ferner ist die Vertretung nach Kündigungen, Änderungskündigungen, Versetzungen etc. gefragt; häufig geht es um Fragen der Weiterbeschäftigung oder um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gegen Zahlung einer Abfindung. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht ist in zahlreichen Gesetzen geregelt. Der Gesetzgeber hat es bisher nicht geschafft, das Arbeitsrecht einheitlich zu kodifizieren. Das Europarecht und die Rechtsprechung des EuGH spielen in der täglichen Rechtsanwendung eine immer größere Rolle.
Es ist ein versierter Fachmann notwendig, um die Interessen im Arbeitsrecht optimal zu vertreten und durchzusetzen. Herr Rechtsanwalt Danne bearbeitet das Arbeitsrecht in unserer Kanzlei. Er ist seit 1988 Fachanwalt für Arbeitsrecht.