Das Erbrecht gehört wegen seines Umfangs und wegen seiner Komplexität zu den kompliziertesten Rechtsgebieten.
Wir stehen unseren Mandanten im Rahmen der sogenannten Nachlassplanung zur Verfügung. Dabei geht es um ein Maßnahmenbündel, mit dem das Vermögen einer bestimmten Person nach deren Wünschen unter familiären und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal auf Partner und auf die nächste Generation übergeleitet wird.
Wir fertigen nach sorgfältiger Beratung letztwillige Verfügungen wie z.B. Einzeltestamente, Gemeinschaftliche Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge.
Uns ist besonders die sorgfältige Beratung bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen wichtig, weil häufig rechtliche Fehleinschätzungen vorliegen.
Einige klassische Fehleinschätzungen:
Die gesetzliche Erbfolge führt in der Regel zu einer Erbengemeinschaft, deren Tücken häufig unbekannt sind.
- Kinderlose Ehepaare sind häufig der Meinung, dass sie sich von gesetzes wegen allein beerben, was falsch ist.
- Ein kinderloser Unverheirateter, dessen Vater nicht mehr lebt, glaubt, allein von seiner Mutter beerbt zu werden. Stattdessen können Geschwister und sogar Stiefgeschwister Miterben werden.
- Die gesetzlichen Ersatzerbenbestimmungen sind häufig unbekannt.
Nach Eintritt des Erbfalles übernehmen wir die Interessenvertretung von Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigten. Wenn einvernehmliche Regelungen nicht zu Stande kommen, führen wir die gerichtliche Vertretung der Mandanten mit der notwendigen Vehemenz und Durchsetzungsfähigkeit.
Herr Rechtsanwalt Albrecht Danne bearbeitet das Erbrecht in unserer Kanzlei.