Mietrecht

Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich als Vermieter oder Mieter von Wohnraum oder Gewerberaum durch.

Auf Vermieterseite sind dies regelmäßig das Inkasso rückständiger Mieten, der Ausspruch und die Durchsetzung von Kündigungen, die Unterstützung und Hilfe bei Nebenkostenabrechnungen.

Auf Mieterseite sind dies z.B. anwaltliche Hilfe bei Auftreten von Mietmängeln. Wir setzen Ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung durch und ermitteln in Anlehnung an die zahlreichen Gerichtsentscheidungen, ob und in welcher Höhe sich Ansprüche auf Mietminderung ergeben. Wir überprüfen für Sie die Rechtswirksamkeit ausgesprochener Kündigungen, für die es bei Mietverhältnissen über Wohnraum regelmäßig eines besonderen rechtlichen Interesses des Vermieters bedarf.

Zur Klärung der Frage, welche Ursachen für das Auftreten von Mängeln im Mietobjekt bestehen, bietet sich die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens an, mit dem die Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen erreicht wird. Wenn feststeht, wer oder was die Ursache für z.B. Schimmelpilzbildungen im Mietobjekt setzt, entweder mangelbehaftete Bausubstanz oder fehlerhaftes Lüftungsverhalten, lässt sich in vielen Fällen bereits außergerichtlich eine sachgerechte Lösung erreichen.

Herr Rechtsanwalt Heinrich Enneking bearbeitet das Mietrecht in unserer Kanzlei.

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