Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen bei sämtlichen rechtlichen Unstimmigkeiten, die zwischen Nachbarn, sei es als Eigentümer oder Mieter von Grundstücken oder Wohnungen, auftreten können.
Unterschiedliche Auffassung können über die inhaltliche Ausprägung von Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte, Leitungsrechte und Wohnrechte entstehen.
Streit kann zwischen Nachbarn im Zusammenhang mit Lärmimmisionen auftreten, die von Mensch, Tier oder Maschinen ausgehen. Weil die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich viele unbestimmte Rechtsbegriffe aufweisen wie z.B. ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, zeigen wir Ihnen in Anlehnung an die umfangreich ergangene Rechtsprechung auf, worauf es sowohl bei der Durchsetzung der Abwehransprüche als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen ankommt.
Häufig bestehen zwischen Nachbarn unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Grundstückseinfriedung oder dem Wachstum grenznah vorhandener Bäume oder anderer Pflanzen. Zu diesen Fragen gibt es zahlreiche Rechtsvorschriften im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz, deren exakte Kenntnis erforderlich ist.
Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück können regelmäßig zu Konfliktpotenzial führen, wenn insbesondere bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben keine sachgerechte Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde oder z.B. die Frage eines Überbaus auf das Nachbargrundstück im Streit ist, was nicht selten vorkommt.
Nachbarrechtliche Vorschriften finden sich im Schwerpunkt im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz und in der Niedersächsischen Bauordnung. Insbesondere im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz gibt es Verjährungs- und Ausschlussfristen, welche es zu beachten gilt.
Wir sind darum bemüht, die Rechtsangelegenheit außergerichtlich zu einer für die Mandanten zufriedenstellenden Lösung zu führen. Sollte dies wegen der Uneinsichtigkeit des Nachbarn nicht möglich sein, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen sowohl vor den zuständigen Schiedsämtern als auch vor den Gerichten.
Herr Rechtsanwalt Heinrich Enneking bearbeitet als ausgewiesener Spezialist das Nachbarrecht in der Kanzlei.